Die alte Durchfahrt

DEKRA 2017 und 2019

Ein Gutachten der DEKRA von 2017 in Auftrag gegeben von der Hagen Verwaltungs KG beschreibt in seiner Stellungnahme selbst völlig korrekt, dass in den Plänen bis ca. 1940 eine Durchfahrt nachzuweisen ist. Erst in einem Plan von 1940 wird ein Umbau der Fassade durch Verschließen der Toreinfahrt, sowie dem Einbau verschiedener Räumlichkeiten im Bereich der Durchfahrt beschrieben.

Aus der Überprüfung durch die DEKRA 2019 ergibt sich daher als eindeutiges Fazit. Bis ca. 1940 gab es sehr wohl eine Hofdurchfahrt auf dem Grundstück „Hohenesch 62-68“. Alle Umbauten danach fanden sehr wahrscheinlich ohne größere Eingriffe in die tragenden Bauteile statt, so dass von Einbauten gesprochen werden kann.

Für die DEKRA stellt sich die Historie der baulichen Entwicklung der Hausnummer „Hohenesch 62-68“ in etwa wie folgt dar:

o Vor 1902: Offene, nichtüberdachte Hofeinfahrt.

o Nach 1902: Überdachte Hofeinfahrt, mit Tor verschlossen.

o Nach 1915: Die Hofeinfahrt wird durch ein Obergeschoss überbaut. Die Durchfahrt ist weiterhin gegeben.

o Nach 1940: Die straßenseitige Tordurchfahrt wird verschlossen. Dabei wird der Sturz der Durchfahrt offensichtlich als Sturz für ein neues Fenster benutzt.

o Vor 1962: Das Fenster in der ehemaligen Durchfahrt wird verkleinert und die Räumlichkeiten dahinter erneut umgebaut. Der alte Fenstersturz blieb dabei erhalten und ist in der Fassade integriert.

 

Da bei allen Umbauten die eigentliche Geometrie der tragenden Bauteile der ehemaligen Hofdurchfahrt nicht verändert wurde, sollte eine Wiederherstellung einer Hofdurchfahrt

ohne weiteres möglich sein.

 

genehmigte Bestandspläne