Richtigstellung

Auf Facebook, einer Petition, Schildern, Aufklebern und Flyern werden zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, die Persönlichkeitsrechte verletzten, verbreitet. Falsche Tatsachenbehauptungen sind vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit nicht umfasst und daher strafbar! Verschiedene Mieter des Gewerbehofes Hagen haben bereits Unterlassungserklärungen abgegeben.

Richtigstellungen:

Sind wirklich 20 Firmen und 80 Mitarbeiter in Gefahr?
Nein! Die Hagen Verwaltungs KG muss 2 Lagerräume und einen Proberaum, für den ohnehin keine Nutzungsgenehmigung besteht, aufgeben. Allein die Flächen des hinteren Gewerbehofes bringen monatliche Mieteinnahmen von weit über 10.000€ ein, die Herstellung einer eigenen Tordurchfahrt ist also ohne weiteres möglich und finanzierbar. Der Gewerbehof hat über 2.000,00 qm Miet- und Grundstücksfläche und könnte auf 60qm davon ohne weiteres die eigene Tordurchfahrt realisieren.

Warum wollen sie uns “enteignen”?
Die Gewerbemieter hatten/haben die tolle Idee, 3 Sorten Aufkleber drucken zu lassen und diese überall in der Nachbarschaft zu verkleben. Einer davon sagt aus, dass man uns doch “enteignen” sollte! In einer Mail schrieb uns Herr Hempel, in Vertretung aller Mieter, …”Ansonsten gilt nach wie vor unser wirklich tolles Grundgesetz, dass gerade 70jährigen Geburtstag feiert („happy birthday, Grundgesetz”)”- wir suchen noch den Absatz in dem steht, dass wenn ich mein “gefühltes Recht” nicht bekomme, ich meinem Gegner einfach enteigne, wie kleine Kinder das gern mit Spielzeug in der Sandkiste machen! Zum Glück gibt es das Grundgesetzt, überhaupt Gesetze und die Demokratie! Wer andere einfach enteignen will, der findet sicherlich noch Staaten wo das geht, viel Spaß dort!

Was hat die Sozialküche La Cantina damit zu tun?
Nichts! Die Sozialküche verfügt über einen eigenen Eingang direkt von der Straße Hohenesch, die Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes ist nicht notwendig.

Gibt es ein Gewohnheitsrecht?
Nein! Das Landes- und Oberlandesgericht hat bereits festgestellt, dass der Hagen Verwaltungs KG kein Gewohnheitsrecht zusteht.

Warum steht dort der Poller, ist das willkührlich?
Nein! Zwei Statiker haben unabhängig voneinander die akute Einsturzgefahr festgestellt, daraufhin hat die Baubehörde die Zufahrt für Fahrzeuge gesperrt! Ein weiterer Statiker der Hagen Verwaltungs KG hat sogar die Begehbarkeit für Personen in Frage gestellt, dass thematisiert die Hagen Verwaltungs KG aber lieber nicht! Zudem ist der Zugang/Zufahrt weiterhin für Fussgänger, Fahrradfahrer, Motorräder und zum Transport von Waren möglich.

Seit dem 26.5.2020 gibt es ein abschießendes Schiedsgutachten eines Sachverständigen, anbei eine kurze Zusammenfassung des 48-seitigen Gutachtens:

Der Schiedsgutachter, das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Einemann bestätigt die statische Einschätzung der anderen beiden Statiker Ingenieurbüro für Baustatik Honnens & Quehl von 2016 sowie Ingenieurbüro Sander GbR von 2019. Die gesamte Konstruktion ist so stark durch Korrosion geschwächt, dass das Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht gefahrlos möglich ist. Wie bereits 2016 das Büro für Baustatik Honnens & Quehl darlegte, sind Hofkellerdecken gemäß Normung anhand der Brückenklassen 6/6 oder 30/30 nachzuweisen, dies ist für die vorhandene Decke nicht möglich.

Der Schiedsgutachter führt weiter aus, dass die Korrosionsschäden nicht nur im sichtbaren Bereich der Deckenkonstruktion liegen sondern ebenso innerhalb der gesamten Konstruktion. Eine Begutachtung der innerhalb der Konstruktion liegenden korrodierten Stahlelemente wäre nur mittels zerstörerischer Untersuchungen möglich. Damit könnten nur einzelne Teile der Konstruktion freigelegt werden, das somit wenig Rückschluss auf die gesamte Konstruktion zulassen würde. Ein Entrosten und Prüfen der gesamten Stahlträger ist daher unmöglich ohne den vollständigen Abbruch der Hofkellerdecke zwischen den Stahlträgern. Der Schiedsgutachter kann noch weitreichendere Korrosionsschäden innerhalb der Konstruktion nicht ausschließen.

Der Schiedsgutachter verweist auf weitergehende Fachplanungen und schließt eine statische Berechnung einer Notabstützung im Rahmen dieses Schiedsgutachtens aus.

Zudem weist der Schiedsgutachters explizit darauf hin, dass eine Schädigung der Deckenkonstruktion nach Einbau einer Notabstützung und dem Befahren der Hofkellerdecke nicht ausgeschlossen werden kann.

Erzwingen wir eine 2. Einfahrt?
Nein! Es gibt aktuell keine 1. und auch keine 2. Einfahrt. Die Überfahrt des Grundstückes Hohenesch 70-72 ist statisch nicht geeignet. Für die Mieter der Wohnungen sowie für den kleinen Beherbergungsbetrieb ist keine Zufahrt notwendig. Einzig und allein würden die Mieter des Gewerbehofes Hagen davon profitieren, wenn endlich die eigene Zufahrt auf dem Grundstück gebaut würde.

Haben wir die Überprüfung der Nutzungsgenehmigung zu verantworten?
Nein! Schon lange vor unserem Rechtsstreit, hat die Feuerwehr bei den jährlichen Brandschauen, deutliche Verstöße aufgedeckt und fehlende Fluchtwege angemahnt, da es eine Vielzahl an ungenehmigten Nutzungen auf dem Hinterhof gibt. Seit 1958 wird außerdem angemahnt, dass die Außenwand zu Nachbargrundstück keine Brandwand ist und die Öffnungen geschlossen werden müssen. In der Schlosserei wird beispielsweise in einem Holz-Fachwerkanbau mit Trockenbauwänden ohne jeglichen Brandschutz geschweißt.

Haben wir ein Interesse daran, dass die Gewerbetreibenden verschwinden?
Nein, auf keinen Fall! Die Hagen Verwaltungs KG braucht nur eine eigene Zufahrt! Die Darstellung, dass Kleingewerbetreibende von angeblichen “Immobilienspekulanten” vertrieben werden sollen, ist schlichtweg falsch und ein der populistischen Mittel zur Stimmungsmache!

Sind die Ferienwohnungen Wohnraumentzug?
Nein! Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt nicht vor, diese Flächen sind schon seit über 100 Jahren als Gewerbeflächen ausgewiesen! Es handelt sich lediglich um die baubehördliche und nach dem Bebauungsplan zulässige Nutzung, von bereits vorhandenen Gewerberäumen im Erdgeschoss, für einem kleinen Beherbergungsbetrieb.

Warum wurde ein früherer Bauantrag abgelehnt?
Die Hagen Verwaltungs KG hat die vor Gericht geschlossene Mediationsvereinbarung für den Bauantrag in einem früherern Bauantragsverfahren vorsätzlich verhindert. Noch vor Einreichung der Unterlagen, wurde gegenüber der Behörde schriftlich behauptet, dass der Bauantrag nur unter Zwang gestellt wurde und auch ein nachweislich falsches DEKRA Gutachten wurde eingereicht! Die Mitglieder des politischen Bauauschusses sind absichtlich mit Falschaussagen informiert worden. Nachweislich wurde der Bauantrag, entgegen den positiven Stellungnahmen der Behörde, durch den politischen Bauauschuss verhindert. Es gibt weder rechtliche noch fachliche Begründungen zur Ablehnung, dieses war eine rein politische Entscheidung.

Was bringen falsche Tatsachenbehauptungen und provokante Aktionen?
Vor dem Oberlandesgericht wurde ein vorläufiger Kompromiss geschlossen, der auch eine Friedenspflicht beinhaltet. Wenn die Hagen Verwaltungs KG mit den Mietern des Gewerbehofes trotzdem falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und Persönlichkeitsrechte verletzten, widerspricht dies der Friedenspflicht und der Kompromiss ist in Gefahr. Das Handeln der Hagen Verwaltungs KG ist unverantwortlich gegenüber ihren eigenen Mietern.

Gibt es gute und schlechte Gewerbebetriebe?
Der Schlosser stellt Design Lichtobjekte zu sehr hohen Preisen her, der Tischler des Gewerbehofes plant Büros und wirbt u.a. mit dem Möblierungskonzept der Elbphilharmonie usw.- sind das bessere Gewerbe, als ein kleiner Beherbergungsbetrieb?

Bringen wir den Gewerbehof Hagen in Schwierigkeiten?
Nein! Einzig die Hagen Verwaltungs KG bringt ihre Mieter in diese Situation, da sie aktiv dafür gesorgt hat, dass der Bauantrag abgelehnt wurde! Hätte sich die Hagen Verwaltungs KG an die Abmachung vor Gericht gehalten, gäbe es schon lange eine Durchfahrt und die Mieter könnten den Hof 24/7 befahren.