Worum geht es bei “Gewerbehof Hagen bleibt”?

Das Gebäude Hohenesch 70-72 wurde 2014 mit 8 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten ohne Baulasten oder Grunddienstbarkeiten im Grundbuch verkauft. Da der gesamte Innenhof unterkellert ist und saniert werden muss, wurde das Gespräch mit der Hagen Verwaltungs KG gesucht, leider bis heute ohne Ergebnis. Dies liegt nun schon 6 Jahre zurück. Alle Mediationsvereinbarungen sind einseitig von der Hagen Verwaltungs KG verhindert worden.

Den Zustand der über 100 Jahre alten Hofunterkellerung dokumentieren die folgenden Bilder eindrücklich.

Mediationsprotokoll

Leider wurde schnell klar, dass die Hagen Verwaltungs KG und die Mieter kein geltendes Recht akzeptieren und Klage eingereicht werden musste. Das Resultat des mehrjährigen Mediationsverfahrens, bei dem es ein einvernehmliches Ergebnis gab, lautete:

2017

Die Parteien sind sich darüber einig, dass versucht werden soll, auf dem Grundstück Hohenesch 66-68 möglichst kostengünstig wieder eine Durchfahrt zu schaffen, und zwar in der gestalt, wie die vormalige Durchfahrt auf dem Nachbargrundstück bestand und zu dem Zwecke, den Hinterhof Hohenesch 66-68 zu erschließen.

2018

Alle Parteien erklären, dass sie nach wie vor bereit sind und an einer gütlichen Lösung arbeiten wollen. Der vorbereitete Bauantrag ist vor Einreichung beim Bauamt zu übersenden. Die Hagen Verwaltungs KG wird binnen einer weitere Frist von 2 Wochen erklären, ob sie den Bauantrag einreicht. Nach Eingang der Baugenehmigung werden alle Parteien binnen 1 Monat der jeweiligen Gegenseite mitteilen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, die Tordurchfahrt auf dem Grundstück Hohenesch 66-68 erstellt werden soll. Es ist beabsichtigt, dass die Tordurchfahrt bis zu einem gewissen Kostenlimit auf eigene Kosten hergestellt wird. Für einen darüber hinausgehendes Kostenrisiko wollen die Nachbarn haften.

Leider hat die Hagen Verwaltungs KG durch ihr Betreiben gegen den Bauantrag alle Mediationsvereinbarungen verhindert.

 

Ausschnitt aus dem Ergebnis des Mediationsverfahren

Die Hagen Verwaltungs KG hat die vor Gericht geschlossene Mediationsvereinbarung für den Bauantrag vorsätzlich verhindert. Noch vor Einreichung der Unterlagen wurde gegenüber der Behörde schriftlich behauptet, dass der Bauantrag nur unter Zwang gestellt wurde. Ein nachweislich falsches DEKRA Gutachten wurde eingereicht. Mitglieder des politischen Bauauschusses sind fehlerhaft informiert worden. Nachweislich wurde der Bauantrag entgegen den positiven Stellungnahmen der Behörde durch den politischen Bauauschuss verhindert. Es gibt weder rechtliche noch fachliche Begründungen zur Ablehnung, dieses war eine rein politische Entscheidung.

Ergänzung zum DEKRA-Gutachtens der Hagen Verwaltungs KG

Das Bauamt hat daraufhin Kontakt mit uns aufgenommen, um die Sachlage zu klären. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir keine Kenntnis über die Schreiben und das falsche Gutachten. Daraufhin waren wir gezwungen über die bauliche Situation auf unserem Grundstück zu berichten. Nach der Ortsbegehung der Hofunterkellerung durch die Behörde, wurde die Durchfahrt mit sofortiger Wirkung behördlich gesperrt.

Stellungnahmen von Statikern ab 2016

Stellungnahme Statik 30.12.2019
Stellungnahme Statiker 7.3.2019
Einschätzung der Statik durch einen weiteren Statiker (2019)

Seit dem 26.5.2020 gibt es ein abschließendes Schiedsgutachten von einem technischen Sachverständigen.

Anbei eine kurze Zusammenfassung des 48-seitigen Gutachtens:

Der Schiedsgutachter, das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Einemann bestätigt die statische Einschätzung der anderen beiden Statiker Ingenieurbüro für Baustatik Honnens & Quehl von 2016 sowie Ingenieurbüro Sander GbR von 2019. Die gesamte Konstruktion ist so stark durch Korrosion geschwächt, dass das Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht gefahrlos möglich ist. Wie bereits 2016 das Büro für Baustatik Honnens & Quehl darlegte, sind Hofkellerdecken gemäß Normung anhand der Brückenklassen 6/6 oder 30/30 nachzuweisen, dies ist für die vorhandene Decke nicht möglich.

Der Schiedsgutachter führt weiter aus, dass die Korrosionsschäden nicht nur im sichtbaren Bereich der Deckenkonstruktion liegen sondern ebenso innerhalb der gesamten Konstruktion. Eine Begutachtung der innerhalb der Konstruktion liegenden korrodierten Stahlelemente wäre nur mittels zerstörerischer Untersuchungen möglich. Damit könnten nur einzelne Teile der Konstruktion freigelegt werden, das somit wenig Rückschluss auf die gesamte Konstruktion zulassen würde. Ein Entrosten und Prüfen der gesamten Stahlträger ist daher unmöglich ohne den vollständigen Abbruch der Hofkellerdecke zwischen den Stahlträgern. Der Schiedsgutachter kann noch weitreichendere Korrosionsschäden innerhalb der Konstruktion nicht ausschließen.

Der Schiedsgutachter verweist auf weitergehende Fachplanungen und schließt eine statische Berechnung einer Notabstützung im Rahmen dieses Schiedsgutachtens aus.

Zudem weist der Schiedsgutachters explizit darauf hin, dass eine Schädigung der Deckenkonstruktion nach Einbau einer Notabstützung und dem Befahren der Hofkellerdecke nicht ausgeschlossen werden kann.